Todesfallrisiko und Vorsorge
Risikolebensversicherung
Sterbegeldversicherung
Eine Risikolebensversicherung ist eine Individualversicherung, die im Falle des Todes der versicherten Person den im Vertrag begünstigten Personen die vereinbarte Summe auszahlt. Oft als Hinterbliebenenschutz bezeichnet, dient sie häufig der finanziellen Absicherung von Familienangehörigen. Als Begünstigte können aber auch Geschäftspartner, Unternehmen, Vereine etc. bestimmt werden. Derzeit gibt es rund 8 Millionen Risikolebensversicherungen in Deutschland.
Neben der klassischen Absicherung bzw. Begünstigung einer natürlichen oder juristischen Person gibt es noch zwei weitere Varianten der Risikolebensversicherung:
Verbundene Risikolebensversicherung
Mit der verbundenen Risikolebensversicherung können sich zwei Personen gegenseitig absichern. Die Versicherung leistet dann in genau den Fällen, in denen der jeweils andere stirbt. Das kann besonders in Familien mit zwei Hauptverdienern sinnvoll sein. Auch Geschäftspartner können sich gut mit der verbundenen Risikolebensversicherung absichern. Von Nachteil ist hier allerdings, dass die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt wird, wenn beide Versicherungsnehmer gleichzeitig sterben. Das bedeutet beispielsweise, dass beim Tod beider Elternteile die Kinder nur einmal Geld von der Versicherung erhalten.
Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung sichert die Abzahlung eines Darlehens (z.B. Immobiliendarlehen oder KFZ-Finanzierung) ab. Da diese Restschuld durch Tilgung mit der Zeit sinkt, sind hier Überlegungen zwischen gleichbleibender und fallender Versicherungssumme sinnvoll. Von manchen Banken wird diese Form der Risikolebensversicherung sogar für den Abschluss eines Kredits gefordert.
Oftmals gravierende Fehleinschätzungen bei der Versicherungssumme
Zugegeben, die Bestimmung der bedarfsgerechten Höhe der Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung ist sehr individuell.
Dennoch gibt es eine grobe Faustformel: Man nehme drei bis fünf Bruttojahresgehälter – je nachdem, ob nur der Partner oder auch Kinder abgesichert werden sollen – und addiere die Höhe finanzieller Verpflichtungen: So erhält man einen passenden Richtwert für die Summe, die die Angehörigen im Todesfall erhalten sollen.
Ein Rechenbeispiel
Ein Angestellter mit 48.000 Euro Bruttojahresgehalt sollte mit einer Todesfallsumme zwischen 140.000 Euro und 240.000 Euro kalkulieren. Falls noch ein Kredit über 50.000 Euro abgezahlt wird, sollte die Todesfallsumme auf 190.000 Euro bzw. 290.000 Euro erhöht werden. Auch zukünftig geplante Kredite oder andere Verpflichtungen und deren Laufzeiten können für die richtig bemessene Todesfallsumme eine Rolle spielen.
Wie die Grafik auf der linken Seite zeigt, läßt sich der konkrete Bedarf
deutlich genauer anhand des Nettoeinkommens bestimmen. Dieses stellt die tatsächlich entstehende Versorgungslücke im Todesfall dar.
Quelle: Cosmos Direkt
Unser Fazit
Die enorme Wichtigkeit einer Risikolebensversicherung wird nach wie vor weitestgehend unterschätzt.
Die durchschnittlich gezahlten Witwenrenten in Deutschland liegen aktuell bei ca. Euro 600,- im Monat. Halbwaisenrenten bei durchschnittlich Euro 200,-. Mit steigendem Einkommen verschieben sich lediglich die Beträge, nicht aber die Verhältnismässigkeit. Die sich hieraus ergebenden Folgen sind für die liebsten Hinterbliebenen zwangsläufig dramatisch !
Können Sie damit leben (?)
Achten Sie beim Abschluß unbedingt auf das Brutto/Nettoverhältnis. Der Netto-Zahlbeitrag sollte in den vergangenen Jahren relativ stabil geblieben sein und nicht gravierend auffällig zum möglichen Bruttobeitrag sein. Wir bieten mit einem -aus unserer Sicht- innovativsten Partner der klassischen Versicherung Ihres Lebens, eine alternative Absicherung zum Festpreis. Ohne wenn und aber ! Ohne Zins- und Überschußdiskussion, ohne Haken !
Auf "Schnick und Schnack" (wie Verdoppelung der Versicherungssumme oder Mitversicherung diverser Zusätze) verzichten wir und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitestgehend. Warum sollten Sie dies nicht auch tun ? Dennoch macht das ein oder andere natürlich in individuellen Lebenssituationen durchaus Sinn.
Hierzu benötigen Sie eine individuelle, menschliche und emotional verständliche Beratung im persönlichen Gespräch vor Ort und keine Computer basierte, KI gesteuerte oder Callcenter befremdliche Abfrage/Analyse. Es geht um "Leben". Ihr Leben ! Die Absicherung Ihrer "Liebsten". Noch Fragen ?
Bitte wenden Sie sich sehr gerne vertrauensvoll an uns.
Kurz und knapp: Das wichtigste zur Sterbegeldversicherung
Merkmale der
Sterbegeld-
absicherung
Viele Menschen wollen schon zu Lebzeiten dafür sorgen, dass ihre Beerdigung nicht
von ihren Angehörigen bezahlt werden muss. Sterbegeldpolicen sind kleine, unkomplizierte Lebensversicherungen. Stirbt der Versicherte wird die vereinbarte Summe an den Bezugs-berechtigten
ausgezahlt. Es besteht lebenslanger Versicherungsschutz. Bis zu 5.400,- Rückkaufswert sind vor staatlichen Zugriffen geschützt.
Vorteile der
Sterbegeldabsicherung
Ob für Bestattung, Räumung, Grabpflege: Die Versicherungssumme ist nicht zweckgebunden.
Der Versicherte bestimmt vertraglich, an wen das Geld ausgezahlt wird.
Hinterbliebene müssen je nach Bestattung mehrere tausend Euro tragen. Bis Vermögen verfügbar ist, kann es Monate dauern. Eine Sterbegeld-versicherung springt hier als Überbrückungskapital ein.
Versicherungssumme
und Kosten
Das Angebot an Todesfallleistungen ist mittlerweile sehr groß, dementsprechend breit gefächert ist auch die Höhe der Vers.Summe:
500 € – 25.000 €
Im Durchschnitt sollte dieser Betrag jedoch mindestens bei 5.000 € liegen. Bei Unsicherheit lohnt es sich immer, die anfallenden Bestattungs-kosten bei einem Bestatter anzufragen, um die Versicherungssumme besser einschätzen zu können.
Wartezeit in der Sterbegeld-
absicherung
Wartezeit bedeutet, dass der Versicherungsschutz nicht sofort mit Vertragsabschluss greift. Tritt der Sterbefall innerhalb der Wartezeit ein, erhalten die Angehörigen lediglich die eingezahlten Beträge zurück.
Um eine Sterbegeld-versicherung ohne Wartezeit abzuschließen, müssen ggf. Fragen zu ihrer Gesundheit beantworten werden.
Ansonsten gilt eine Wartezeit bis zu 36 Monaten.
Abschlussalter,
Beiträge und Einwände
Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist prinzipiell bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres möglich.
Allerdings erhöhen sich die Beiträge mit steigendem Alter des Antragstellers, so dass eine Versicherung dann gegebenenfalls nicht mehr sinnvoll und rentabel ist.
Generell gilt: Wer frühzeitig abschließt, spart bei den monatlichen Beiträgen.
Quelle: Beerdigungsinstitut Liesen