Das größte (?) demographische Problem: Die Pflegeversicherung


 

Grundlegende Gedanken

 

Die Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Es gilt eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Wie bei allen Sozialversicherungen bietet auch die Pflegeversicherung lediglich eine Grundabsicherung.

 

Dies führt dazu, dass in der Beratung oftmals das Thema „Pflegelücke“, „Sicherung von Vermögen“ oder „Entlastung von Angehörigen“ im Vordergrund steht.

 

Alles sicherlich richtig und wichtig.

 

Doch der tatsächliche Ansatz kann aus unserer Sicht nur die „Würde“ des Alter(n)s eines geliebten Menschen sein.

Wir wissen aus der tagtäglichen Praxis heraus, wovon wir sprechen. Engste Angehörige unserer Gründerfamilie sind seit Jahrzehnten im Pflegebereich tätig. Eigene Familienerfahrungen geben uns ebenso wertvolle Unterstützung in der Beratung unserer Kunden.

 

Wir bezeichnen die Pflegeversicherung gerne als "Berufsunfähigkeitsversicherung des Alters" mit dem großen Unterschied, dass mit der damit häufig verbundenen Endgültigkeit die Würde und Wertschätzung eines geliebten Menschen auf Grund begrenzter zeitlicher und finanzieller Ressourcen immer weniger Beachtung findet.


Kurzübersicht: Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege

VSN Leistungen häusliche Pflege


Mitten im Leben

Eine ganz normale Familie in Deutschland

 

* Im Februar 2003 erlitt der Patient Hans S. seinen dritten Schlaganfall und wurde zum Pflegefall. In 11,5 Jahren durchlief Hans S. alle Pflegestufen, wurde anfangs von Familienangehörgen, nach einigen Jahren mit Unterstützung eines Pflegedienstes und ab Mai 2008 bis April 2014 vollstationär gepflegt.

 

* Im April 2005 kam es bei der Patientin Lina S. infolge einer schweren Osteoporose bei mehreren Wirbelkörpern zu Deckplattenimpressionsfrakturen. Von April bis Mai 2008 wurde Lina S. ambulant von Familienangehörigen mit Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt. Seit Mai 2008 ist Frau S. als immobiler Pflegefall Grad 4 (Rollstuhl) mit einer progredient forstschreitenden, demenziellen Erkrankung in vollstationärer Pflege.

 

Ein großer Irrrtum besteht ebenso in der Annahme, dass man erst in hohem Alter gepflegt werden wird oder muss. Pflegebedürftigkeit ist nicht nur eine Frage des Alters. Zwar steigt das Risiko mit jedem Lebensjahr an. Aber durch einen plötzlicher Unfall oder eine unvorhersehbare Krankheit mitten im Leben kann man jederzeit auch in jungen Jahren zum Pflegefall werden. Jeder sechste Pflegebedürftige ist heute jünger als 65 Jahre !


Es ist aus unserer Sicht sehr beunruhigend und gar befremdlich, dass ein hoher Anteil der Menschen nicht vorsorgt. Sie geben  die Verantwortung an den Staat ab oder stellen Ansprüche an die gesetzliche Pflegeversicherung die nicht realistisch sind. Für eine Vollversicherung ist diese niemals konzipiert worden. Sie bietet eine Grundabsicherung -ggf. vergleichbar mit der Teilkasko-Versicherung bei Autos. Für den Vollkasko-Schutz ist jeder selber zuständig. Ohne Vollkasko bleibt das Risiko, nötige Pflegeleistungen aus dem Ersparten zu bezahlen oder die finanzielle Last den nächsten Angehörigen aufzubürden. Aktuell müssen Pflegebedürftige im Bundesschnitt monatlich über EUR 2.500,- Eigenanteil im Pflegeheim bezahlen, Tendenz weiter steigend (Quelle: procontra 04.2024 deckungsgleich mit VDEK s.o.). Wer die eigene Lebensqualität (Thema: "Die Würde des Alter(n)s" oder auch "Was bin ich mir selber wert") im Pflegefall bewahren, den Partner entlasten und die eigene Immobilie behalten will, muss privat vorsorgen, wenn keine ausreichenden Einkünfte oder Vermögen bestehen. Besonders im Sozialfall kann es zu weiteren Problemen führen, wenn z.B. Geld-Geschenke zurückgefordert werden. Enkel müssen selbst geschenktes Geld der Oma im Pflegefall zurückzahlen, entschied zuletzt das OLG Celle in finaler Auslegung.

 


Teilkasko ja ...

                    ... aber letzendlich hilft nur Vollkasko !

 

 

Nochmals: Wer die drohenden Belastungen für seine Angehörigen nicht will und sich stattdessen im Fall der Pflege ein selbstbestimmtes Leben sichern möchte, braucht eine Absicherung.

 

Der gesunde Menschenverstand plädiert für eine private Zusatzabsicherung, die jeder bis etwa zum 70. Geburtstag ohne Probleme abschließen kann. Je früher, desto besser; hier sind sich viele Experten einig. Doch bei der geeigneten Absicherung wird es komplex. Mit einem bloßen Beitragsvergleich lässt sich der Tarifdschungel der Branche kaum lichten. Ein persönliches, individuelles Beratungsgespräch ist aus unserer Sicht unumgänglich.

 

Bedienen Sie sich gerne unserer Expertise und vereinbaren Ihren Beratungstermin. Online oder auch sehr gerne in privater Atmosphäre bei Ihnen zu Hause.

 

Zur weiteren Vorbereitung auf unser Gespräch oder auch zur ersten Orientierung empfehlen wir Ihnen nachfolgend gerne zwei erste Hilfsmittel:

 

1. Pflegelückenrechner von AXA

 

2. AOK Pflegenavigator

 


Mit dem AXA-Pflegelückenrechner

stellen Sie unkompliziert Ihre individuelle Pflegesituation ein und prüfen Ihre gesetzlichen Ansprüche und sich daraus möglicherweise ergebende Lücken. Ein Klick auf die Überschrift oder das nebenstehende Logo führt Sie zur entsprechenden Berechnung.

 

Über den AOK Pflegenavigator

erhalten Sie umfangreiche Informationen zu Pflegeheimen in Ihrer Umgebung, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Pflegediensten und weiteren Unterstützungsangeboten.

Auch hier führt Sie die Überschrift oder ein Klick auf das AOK Icon zur genannten Seite.

 


Wir verzichten hier bewusst, zunächst weiter ins Detail zu gehen. Das Thema rund um den Pflegebereich ist sehr speziell,

oft persönlich nahegehend und bedarf eines vertraulichen Gespräches um gemeinsam eine geeignete Lösung zu finden.