Gesetzliche und private Krankenversicherung

Krankenzusatzversicherung


Quelle: YouTube  @vermoegensweg

Den optimalen Gesundheitsschutz auszuwählen, ist wichtig. Denn die Leistungen Ihrer Krankenversicherung sollen zu Ihnen passen. Die private Kranken-Vollversicherung stellt aus unserer Sicht in vielen Fällen die bessere Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung dar. Es gibt allerdings diverse Vorurteile gegenüber der Privaten – unser Fakten-Check weiter unten zeigt die fünf häufigsten Irrtümer.

 


Krankenzusatzversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung kann nur eine Grundversorgung darstellen. Um die Lücken der Versorgung zu schließen, bieten die Gesellschaften Ergänzungstarife an. Die Produktauswahl der verschiedenen Leistungsschwerpunkte ist groß, der Tarifdschungel sehr unübersichtlich. Die Tarife gliedern sich wie folgt:

 

> Ambulante Zusatzversicherung

> Krankenhaus

> Heilpraktiker und Brille

> Zahnzusatzversicherung

> Vorsorge (Impfungen)

> Pflegezusatzversicherung

> Krankentagegeld

> Auslandreisekrankenversicherung

 

Zu Ihrer Sicherheit: Sie sollten sofort skeptisch werden, wenn Sie im Krankenversicherungsbereich (anderes als bei der Unfallversicherung) auf Angebote und Werbung "ohne Gesundheitsprüfung" treffen. Auch wir bieten diese an, geben jedoch zu bedenken, dass es sich hierbei immer nur um einen "worst case" Schutz (meistens in Verbindung mit einem Unfall) handeln kann. Insbesondere im Bereich der Zahnzusatzversicherung führt dies im Leistungsfall immer wieder zu Verärgerungen. Wir klären in einem persönlichen Gespräch sehr gerne auf.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Gesetzliche Krankenversicherung

Alle gesetzlich Versicherten haben in Deutschland Anspruch auf umfangreiche Versicherungsleistungen. Doch seit der letzten Gesundheitsreform bietet insbesondere auch die Gesetzliche Krankenversicherung Möglichkeiten, den Gesundheits­schutz individuell und preisgünstig zu gestalten.

 

Dafür haben die richtigen Krankenkassen spezielle zusätzliche Leistungen, die separat vereinbart werden können (z.B. Wahltarife oder Beitragsrückerstattung).

Mit Bonusprogrammen können Versicherte zudem finanzielle Vorteile erzielen. Diese Angebote sind als Satzungsleistungen in den Kassen- Statuten verankert.

 

Seit Anfang 2015 erheben die gesetzl. Krankenkassen Zusatzbeiträge, deren Höhe sich nach ihrer finanziellen Lage richtet. Im Jahr 2024 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag den der Schätzerkreis der GKV jährlich festlegt, bei 1,7 Prozent. Dabei gilt: Kassen, die gut wirtschaften, kommen mit geringeren Beiträgen aus.

 

Wir informieren in einem persönlichen Gespräch sehr gerne, worauf beim Abschluss zu achten ist und nennen Ihnen unsere aktuellen Favoriten im Bereich der gesetzlichen Kassen.

Schwere Erkrankungen

Volkskrankheiten wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Nierenversagen, Multiple Sklerose, Rheumatische Arthritis, Parkinson und Krebs sind nicht nur ein persönlicher Schicksalsschlag, sie können auch gravierende finanzielle Folgen haben. Solche finanziellen Belastungen soll die Dread-Disease-Versicherung abfangen. Welche Krankheiten versichert sind und wie genau diese definiert sind, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter.

 

Falls Sie weder eine BU-Police noch deren beste Alternative, die Erwerbs-unfähigkeitsversicherung abschließen können, bekommen Sie mit einer Dread-Disease-Versicherung wenigstens etwas Schutz bei schweren Krankheiten.

 

Einerseits haben aufgrund der begrenzten Zahl der versicherten Krankheiten Menschen mit Vor-erkrankungen in anderen Bereichen (insbesondere bei Depressionen oder Rückenleiden) eine Chance auf Schutz. Andererseits sind nicht einmal die Hälfte der Ursachen, deretwegen Menschen berufsunfähig werden, über eine Dread-Disease-Versicherung abgedeckt. Denn psychische Erkrankungen und chronische Rückenbeschwerden sind in der Regel

nicht versichert.



Die fünf häufigsten Irrtümer zur privaten Kranken­versicherung

 

Irrtum 1

In der privaten Krankenversicherung kommt es ständig zu Beitragssteigerungen

Fakt ist: Willkürliche Steigerungen und auch solche aufgrund des Älterwerdens sind in der privaten Krankenversicherung (PKV) ausgeschlossen.

 

Beitragserhöhungen erfolgen nur unter festgelegten gesetzlichen Voraussetzungen, z. B. bei steigenden Behandlungskosten und höherer Lebenserwartung.

 

Auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist von den steigenden Kosten im Gesundheitswesen betroffen, was regelmäßige Beitragserhöhungen zur Folge hat.

 

Darüber hinaus hat auch der demografische Wandel besonderen Einfluss auf die Beitragsentwicklung in der GKV, weil immer weniger Erwerbstätige die Krankheitskosten für immer mehr Rentner mitfinanzieren müssen.

 

PKV-Unternehmen informieren ihre Versicherten über jede Beitragsänderung. Die GKV hingegen informiert nur über Änderungen des prozentualen Beitragssatzes oder eines Zusatzbeitrags. Darüber hinaus gibt es in der GKV weitere Gründe für eine höhere finanzielle Belastung:

  • Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze
  • Steigendes Einkommen
  • Leistungseinschränkungen (hohe Eigenbeteiligungen, z. B. für Zahnersatz, Wegfall von Leistungen)

Irrtum 2

Die private Krankenversicherung ist im Alter viel zu teuer

Fakt ist: In der privaten Krankenversicherung fallen im Alter Beitragsbestandteile weg. Der 10-prozentige gesetzliche Zuschlag entfällt mit 60 Jahren ebenso wie der Beitrag für die Krankentagegeldversicherung mit Renteneintritt. Eine weitere Möglichkeit zur Beitragsentlastung im Alter ist ein Tarifwechsel.

Beitragsentlastung im Alter: Auch hier aus unserer Sicht ein eindeutiger Vorteil der privaten Krankenversicherung

 

 

Um die Beiträge im Alter zu reduzieren, bieten qualitativ hochwertige private Krankenversicherer eine zusätzliche Beitrags-entlastungskomponente an. Auch dies gibt es in der GKV nicht. Mit dem angesparten Guthaben können die Beiträge ab dem Alter von 65 um den vereinbarten Betrag gesenkt werden. Die Beiträge für die Beitragsentlastungskomponente sind im gleichen Maß wie die Krankheitskostenversicherung steuerlich abzugs- und arbeitgeberzuschussfähig.

 

Irrtum 3

In der gesetzlichen Krankenversicherung bin ich genauso gut versorgt

 

Fakt ist: Der gewünschte Leistungsumfang kann in der PKV selbst gewählt werden. Im Gegensatz dazu richten sich die Leistungen der GKV nach einem festgelegten Leistungskatalog (oftmals Festkostenzuschuß) und bieten in

  • vielen Bereichen nur eine Grundversorgung. Daher können die Leistungen in der PKV weit über dem Niveau der GKV liegen.
  • In der PKV sind die Leistungen vertraglich festgelegt. In der GKV hingegen kann es – wie schon früher – zu weiteren Leistungskürzungen kommen. Dazu sind Zuzahlungen in der GKV höher als man denkt.
  • Privatversicherte erhalten in der Regel nicht nur schnell einen Termin beim Facharzt, sondern profitieren auch stark vom medizinischen Fortschritt, beispielsweise neuen Behandlungsmethoden und Medikamenten. In der GKV unterliegen Ärzte Einschränkungen – die PKV ist dagegen eine „budgetfreie Zone“.

Irrtum 4

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keinen Selbstbehalt

Fakt ist: In der GKV fallen Zuzahlungen, z. B. für Arzneimittel, an. Die Zuzahlungen können bis zu 2 Prozent der Bruttojahres-einnahmen ausmachen. Bei einem Jahresgehalt von 55.000 Euro sind das 1.100 Euro pro Jahr, bevor eine Zuzahlungsbefreiung möglich ist. Hinzu kommen Kosten für Leistungen, die von der GKV nicht oder nicht in vollem Umfang übernommen werden, wie z. B. Zahnersatz oder Sehhilfen. Gerade bei Zahnersatz können dies noch einmal mehrere Tausend Euro sein. Nochmals unser Hinweis: Unterschätzen Sie die Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenverischerung nicht.

 

Irrtum 5

Die private Krankenversicherung ist für Familien nicht geeignet

 

 

 

Fakt ist:

Die Absicherung ist für Familien in der PKV in vielen Fällen trotz deutlicher Leistungsvorteile nicht teurer sondern sogar günstiger als in der GKV.

 

 

Beispiel für Beiträge in GKV und PKV für eine Familie mit zwei Kindern:

 

Mutter Anja ist in Teilzeit als Krankenschwester tätig (brutto 1.500 EUR/Monat) und Vater Daniel ist ganztags als Projektmanager in einem mittelständischen Unternehmen angestellt (brutto 5.000 EUR/Monat). Die beiden Kinder Hanna und Tom besuchen den Kindergarten.


Wir bedanken uns sehr herzlich bei der R&V Versicherung für die zur Verfügung gestellten Unterlagen.