Die Dienstunfähigkeit des Beamten
Neben der Beihilfe ist die Dienstunfähigkeit das zentrale Thema der Beamtenversorgung. Mit einem sehr großen Unterschied: Während für jeden Beamten (ebenso wie für einen "normalen Arbeitnehmer") die Krankenversicherungspflicht besteht, ist das Risiko der Dienstunfähigkeit ausschließlich freiwillig mit einem privaten Versicherungsschutz abzusichern. Dadurch werden die möglicherweise dramatischen, lebenslangen Folgen bei einer nicht vorhandenen Dienstunfähigkeitsversicherung oftmals unterschätzt.
Ähnlich wie bei der Berufsunfähigkeit kann fast jeder vierte seinen Dienst nicht bis zur vorgesehenen Pensionierung ausüben.
Während auch die Ursachen vordergründig vergleichbar erscheinen, liegt der Teufel ! im Detail:
Dienstunfähig können nur Beamte werden, doch Dienstunfähigkeit bedeutet noch lange keine Berufsunfähigkeit !
Wahrscheinlich ist es die Ähnlichkeit der Begrifflichkeit, die dieses existentiell wichtige Risiko eines Beamten oftmals verdrängt. Deshalb versichern wir Ihnen: Keiner unserer Spezialisten wird jemals ein Beratungsgesräch im Beamtenbereich ohne dieses Thema führen. Beihilfe/Heilfürorge und Dienstunfähigkeit gehören für, uns zu Ihrem Wohle, unabdingbar zusammen.
Ihre Versorgungsansprüche Begrifflichkeiten
Auf unserer digitalen Informationsseite verzichten wir bewußt auf die Verwendung sozial- und versicherungsrechtlicher, juristischer und
verklausulierter Bedingungstexte, sondern möchten Ihnen vielmehr auf verständliche, nachvollziehbare Art und Weise die Tragweite einer unzureichenden oder gar fehlenden Absicherung
erläutern.
Komplexe und relevante Begriffsdefinitionen, die für Sie und uns von Bedeutung sind, besprechen wir sehr gerne in einem persönlichen
und individuellen Beratungsgespräch vor Ort mit Ihnen.
Quelle: Schaubild Deutsche Beamtenversicherung, Vortrag Boscheinen
Warum ist die Absicherung der Dienstunfähigkeit von besonderer Bedeutung ?
Beim Eintritt einer Dienstunfähigkeit liegen die Ruhestandsbezüge eines Beamten unterhalb des bisherigen Nettoeinkommems.
Wie obiges Schaubild jedoch zeigt, haben gerade junge und/oder in der Ausbildung befindliche Beamte auf Widerruf oder Probe ein gravierendes Problem: Bei Dienstunfähigkeit werden Sie entlassen und vom Dienstherrn in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (Besonderheiten bei Dienstunfall/Dienstbeschädigung beim BaP lindern das Problem lediglich unbedeutend). Zumeist führt dies zum Verlust aller beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche. Um Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung geltend machen zu können, müssen in den meisten Fällen jedoch 60 Beitragsmonate vorhanden sein (5 jährige Wartezeit). In der Regel ist dies in jungen Jahren nach einer Ausbildung oder Studium kaum zu erfüllen. Dem entlassenen Beamten droht der Fall in die Grundsicherung. Unglaublich, aber Realität !
Als Beamter auf Lebenszeit greift bei einer Dienstunfähigkeit später die "Amtsunabhängige Mindestversorgung". Diese liegt aktuell in NRW bei ca. € 2.000,- "brutto". Gerade in höheren Besoldungsstufen handelt es sich jedoch quasi um ein versorgungsrechtliches Existenzminimum, welches kaum auskömmlich ist.
Auf Grund leerer Kassen und gesetzlicher Rahmenbedingungen ist der Dienstherr mittlerweile dazu verpflichtet die Möglichkeit einer Teildienstfähigkeit zu prüfen. Diese kann folgenreiche Einschnitte für das Leben eines Beamten bedeuten.
Spätestens an dieser Stelle, zeigt sich die Qualität der Bedingungen ihres privaten Versicherers.
Quell: Schaubild Deutsche Beamtenversicherung, Vortrag Boscheinen
Exkurs: Das Beamtenrecht unterscheidet zwischen allgemeiner und spezieller Dienstunfähigkeit. Während die allgemeine Dienstunfähigkeit bei jedem Beamten eintreten kann, haben insbesondere Beamte im Vollzugsdienst (wie z.B. Polizei, Bundesgrenzschutz, Justiz, teilweise auch Feuerwehr) den zusätzlichen Absicherungsbedarf der speziellen Dienstunfähigkeit.
Die Qualität des Versicherers
Unsere Meinung: Das sollte jeder wissen !
Mit großer Sorge beobachten wir seit langer Zeit die Qualität der Bedingungen verschiedener Gesellschaften und deren Darstellung im Bereich der Dienstunfähigkeitsversicherung, welche bei uns nach wie vor die Frage aufwirft: Viel Schall und Rauch um Nichts ?
Im Bereich der existenzbedrohenden Phase eines jungen Beamten auf Widerruf oder Probe kennen wir derzeit lediglich einen einzigen Versicherer (!), der dieses Risiko mit speziell abgestimmten Klauseln unkompliziert in einem einzigen Vertrag (und bereits mit einem Baustein für die dringend benötigte Altersvorsorge) aus unserer Sicht sinnvoll absichert. Alle weiteren von uns geprüften Möglichkeiten sind teilweise komplexe (Not-(?)) Lösungen diverser Kombinationen mehrerer Verträge. Wie immer lässt sich trefflich darüber streiten, ob eine getrennte Vorsorge mit einer (oder mehrerer) selbstständiger Dienstunfähigkeitsversicherung(en) und einem separaten Altersvorsorgevertrag nicht vorteilhafter oder gar günstiger ist. Während wir diese Vorgehensweise im "normalen Angestelltenbereich" (hier Berufsunfähigkeit) favorisieren, sind wir auf Grund unserer langen Erfahrung im Bereich der Dienstunfähigkeit gerade beim jungen Beamten anderer Meinung.
Übrigens können auch Lehramtsstudenten bereits mit diesem Produkt abgesichert werden. Der Versicherungsschutz wandelt sich ab Ernennung zum Beamten auf Widerruf ohne erneute Gesunheitsprüfung in einen echten Dienstunfähigkeitsschutz !
Spezielle Dienstunfähigkeit
Sehr große Unterschiede gibt es bei der Qualität der Tarife in unseren oben beschriebenen Zielgruppen der inneren (und äußeren) Sicherheit, welche die Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit benötigen.
Nach wie vor sind wir teilweise erschrocken, über die schon seit Jahren (sogar über die eigene Gewerkschaft) empfohlenen und angepriesenen Versicherungslösungen.
Besonders hier ist dringend auf die alles entscheidenden Unterschiede zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit zu achten.
Quelle: Schaubild Deutsche Beamtenversicherung, Vortrag Boscheinen
Unsere Checkliste
(wird laufend Überprüft und aktualisiert)
✅ |
Anmerkung/Fragestellung |
|
Beamte auf Widerruf/Probe |
Fragestellung BaW/BaP |
|
Spezialtarif für Dienstanfänger |
|
Gibt es einen speziellen und unkomplizierten Dienstanfängertarif ? |
Leistungsdauer bei Beamten auf Widerruf und Probe |
|
Wie lange wird geleistet ? (erforderlich sind aus unserer Sicht 72 Monate) |
Höhe der möglichen
Dienstunfähigkeitsrente |
|
Besoldungsgruppe A1 bis A8 -> bedarfsgerecht: 1.500 Eur |
|
Besoldungsgruppe A9 bis A11 -> bedarfsgerecht: 1.800 Eur |
|
|
Besoldungsgruppe ab A12 -> bedarfsgerecht: 2.000 Eur |
|
Besonderheit
Dienstunfall/Dienstbeschädigung |
|
Verzicht auf Einschränkung der Leistungsdauer ? |
Leistungspflicht/Auslöser der
Rentenzahlung |
|
Reicht die Vorlage der
Entlassungsurkunde |
Beamte auf Lebenszeit |
✅ |
Fragestellung BaL |
Leistungsdauer und Prüfung bei Beamten auf Lebenszeit |
|
Eines der wichtigsten
Unterscheidungskriterien überhaupt: |
Leistungspflicht/Auslöser der
Rentenzahlung |
|
Reicht die Vorlage der
Entlassungsurkunde/Versetzung |
Allgemeines |
✅ |
Fragestellung Besonderheiten |
Spezielle Dienstunfähigkeitsklausel |
|
Bietet das Unternehmen ein
spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung |
Versicherungs- und Leistungsdauer bei Polizisten |
|
bis zum 63.Lebensjahr möglich ? |
Teildienstunfähikeit |
|
Extrem wichtig: |
Verzicht auf abstrakte und konkrete
Verweisbarkeit |
|
Unterschiede beachten ! |
Geltungsbereich |
|
Standard: Weltweit zeitlich uneingeschränkter Versicherungsschutz |
Arbeitsunfähigkeitsklausel |
|
Kann diese eingeschlossen werden ? |
Infektionsschutzklausel |
|
grundsätzlich enthalten oder Mehrbeitrag ? |
Steuerbegünstigte DU |
|
Kann eine DU im Rahmen von Schicht 1 abgesichert werden ? |
Leistungsfalldynamik |
|
Besteht eine Garantie auf einen Einschluss ? |
Leistungsquote |
|
sollte aus unserer Sicht bei mindestens 85% liegen |
Prozessquote |
|
sollte aus unserer Sicht bei unter 2% liegen |
Beitragsstundung |
|
z.B. bei Mutterschutz und Erziehungszeiten |
Nachversicherungsgarantien |
|
Heirat |
|
Geburt eines Kindes |
|
|
Erwerb einer Immobilie |
|
|
Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit |
|
|
Besoldungserhöhung (Beförderung) |
|
|
Minderung der beamtenrechtlichen Altersversorgung |
|
|
Änderung der Gesetze der Beamtenversorgung |
|
|
Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst (Wechsel in die Privatwirtschaft) |
|
|
ohne besonderen Anlass (z.B. in den ersten 5 Jahren) |
Unser Fazit
Werfen Sie mehr als einen Blick auf die Qualität Ihres möglichen Versicherers; nicht zuletzt auch auf dessen Finanzkraft und Größe.
Lassen sich unabhängig und doch von einem Spezialisten beraten. Es liegt in der Natur der Sache, dass Ihr Gesundheitszustand in jungen Jahren wahrscheinlich besser ist, als im fortgeschrittenen Alter. Der Abschluß einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist erst nach einer umfangreichen Gesundheitsprüfung möglich. Je früher Sie vorsorgen, desto günstiger wird nach "Adam Riese" der über die gesamte Laufzeit zu zahlende Beitrag. Alles Gründe, warum wir die Themen Beihilfe/Heilfürsorge und Dienstunfähigkeit immer gemeinsam beraten.