Beihilfe
Die Krankenversicherung für Beamte
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11738
18. Wahlperiode 29.03.2017
...Gleichzeitig sind sie verpflichtet, zumindest für den Teil der nicht durch die Beihilfe abgedeckten Kosten eine Krankenversicherung abzuschließen.
Diese Verpflichtung können sie über eine private
Beihilfeergänzungsversicherung erfüllen oder sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern.
Sollten sich Beihilfeberechtigte für eine freiwillige Versicherung in der GKV entscheiden, wird die Beihilfe aber nur in den sehr begrenzten Fällen gezahlt, in denen die GKV die Kosten nicht übernimmt. Oder kurz: Eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung bietet sich für Beihilfeberechtigte an und wird seitens des Gesetzgebers und Dienstherrn unterstützt, eine Mitgliedschaft in der GKV hingegen nicht…
… Daher ist es für die meisten Beihilfeberechtigten ungleich günstiger, sich privat zu versichern – gerade in jungen Jahren, in denen diese Entscheidung getroffen wird.
Wieviel Beihilfe gibt es ?
VSN Überblick Beihilfe
Ohne Bremen, Hessen und Baden-Württemberg.
In diesen Bundesländern gibt es andere Bemessungssätze.
Oben genannte Drucksache an die Mitglieder des deutschen Bundestages haben wir beispielhaft zur Herleitung der Krankenversicherungspflicht eines Beamten wiedergegeben. Den von der Beihilfe nicht gedeckten Teil der Krankheitsversorgung müssen Beamte seit dem 01.01.2009 privat absichern. Hieraus ergibt sich, dass -ohne den Nachweis einer privaten Beihilfeergänzungsversicherung- der Anspruch auf Beihilfe verwirkt wird. Anders formuliert: Die Beihilfe ist ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem, welches die Eigenvorsorge des Beamten ergänzt.
Quelle: PKV Verband
Beamte haben somit eine andere Krankenversorgung als normale Arbeitnehmer. Ein klassischer Arbeitgeberanteil existiert nicht.
Dazu kommt, dass der Leistungsanspruch von Bundesland zu Bundesland verschieden sein kann und zudem von individuellen Einflussfaktoren abhängig ist.
Die meisten Beamten können Ihre private Beihilfeergänzungs-(bzw. Restkosten-)versicherung frei wählen. Spätestens nach einer individuellen Beratung entscheiden sich fast alle für die private Krankenversicherung. Entsprechend der oben gezeigten Übersicht, erhält der Beamte eine anteilige Erstattung der Behandlungskosten, gemäß seinem individuellen Beihilfesatzes. Durch die Kombination mit der privaten Restkostenversicherung wird eine nahezu 100%ige Absicherung der Kosten gewährleistet. Anmerkung: Auch der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung ist möglich. Der Zuschuss durch die Beihilfe fällt dann jedoch weg und es muss der komplette Beitrag alleine gezahlt werden.
Exkurs: Bei bestimmten Berufsgruppen der inneren und äußeren Sicherheit (z.B. Polizei,- Justiz,- Zoll-Vollzugsdienst oder auch Berufsfeuerwehr) übernimmt der Dienstherr die Kranheitskosten in Form der Heilfürsorge in vollem Umfang. Auch hier verweisen wir auf die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer. Da das Leistungsniveau in den meisten Fällen lediglich auf GKV-Niveau liegt, sind die Leistungslücken entsprechend vergleichbar. Zur Vermeidung von hohen Zuzahlungen und Selbstbeteiligungen empfehlen wir den Abschluß einer individuell passenden Krankenzusatzversicherung. Die Heilfürsorge steht nur dem berechtigten Beamten selber zu. Angehörige haben jedoch in der Regel Anspruch auf Beihilfe.
Info-Seite Krankenversicherung für Beamte
Der Download der nebenstehenden Broschüre gibt Ihnen eine erste Orientierung zum Thema Krankenversicherung für Beamte.
Ein Klick auf das Bild leitet Sie, aus unserer Sicht, auf eine der besten Infoseiten für Beamte zum Thema Krankenversicherung weiter. Nutzen Sie bitte gerne diese umfassenden Informationen zur Gesprächsvorbereitung für Ihr persönliches Beratungsgespräch mit uns. Dann bleibt gewiss keine Frage mehr offen. Wir freuen uns auf Sie.
Hilfestellung bei der Auswahl des Versicherers
Qualitätsmerkmale zur Entscheidungsfindung
Unsere Checkliste
(wird laufend überprüft und aktualisiert)
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Anmerkung/Fragestellung |
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Allgemein |
Versicherungsumfang allgemein |
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Optionsrechte |
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erste Verbeamtung auf Probe |
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Eheschließung |
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Geburt/Adoption eines Kindes |
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Beginn der Berufsaubildung eine Kindes |
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Wegfall des letzten Kindes aus der Beihilfe |
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zu einem bestimmten Versicherungsjahr |
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Beitragsentlastung im Alter |
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Gibt es einen speziellen Beitragsentlastungstarif ? |
Vorsorgeuntersuchungen und |
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Sind Vorsorgeuntersuchungen limitiert ? |
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Sind Vorsorgeuntersuchungen BRE schädlich ? |
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Schutzimpfungen |
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Definition und Belastung der BRE prüfen |
Bonusleistungen |
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BMI-Bonus |
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Nichtraucher-Bonus |
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Fitness-Bonus |
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Kindernachversicherung |
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Gibt es einen beitragsfreien Zeitraum (z.B. Elternzeit ?) |
Anwartschaften |
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Frühzeitige Möglichkeit einer "1-EUR-Anwartschaft" ? |
Öffnungsklausel |
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Bietet der Versicherer auch hier einen empfehlenswerten Schutz ? |
Medizinische Serviceleistungen |
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Vertragliche Zusicherung oder widerrufbar ? Gesundheitsservice ? |
Unabhängiges Morgen & Morgen Vergleichsrating |
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Wir empfehlen: Mindestens 4, besser 5 Sterne Gesamtbewertung ! |
Ambulante Behandlung |
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Versicherunsumfang ambuant |
Selbstbeteiligung |
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Prüfung einer generellen SB |
Wahlweise Selbstbeteiligung |
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Gibt es eine Tarifvariante mit SB zur Optimierung ? |
Ärztliche Behandlung |
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Erstattung auch über die GOÄ hinaus inkl. fehlendem Beihilfeanteil ? |
Arznei- und Verbandsmittel |
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Wie hoch ist der Erstattungssatz ? |
Kinderwunschbehandlung (künstliche Befruchtung) |
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Oftmals kaum beachtet |
Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik |
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Leistungen prüfen |
Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch etc. |
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Medizinische Notwendigkeit ? |
Logo- und Ergotherapie |
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Besteht überhaupt ein Leistungsanspruch ? |
Ambulante Psychotherapie |
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Achtung: Teilweise gravierende Unterschiede ! |
Soziotherapie |
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Besteht überhaupt ein Leistungsanspruch ? |
Sozialpädiatrieund Frühförderung |
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Genaue Leistungsdefinition |
Haushaltshilfe |
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Insbesondere im Alter von Bedeutung |
Ambulante Hospizleistungen |
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Erstattungsanspruch prüfen |
Heilpraktikerbehandlung |
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Verbleibende Kosten auf Grund Beihilfekürzung ? |
Hilfsmittel |
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Welche Begrenzungen gibt es ? |
Sehhilfen |
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Achtung: Teilweise gravierende Unterschiede ! |
Operative Sehschärfenkorrektur (Lasik) |
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Erstattungssatz ? |
Transportkosten |
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Einzelfallregelungen beachten |
Kuren |
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Gibt es einen individuell abschließbaren Kurtarif ? |
Stationäre Behandlung |
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Versicherunsumfang stationär |
Ärztliche Behandlung |
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Leistung über die GOÄ hinaus ? |
Unterbringung |
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Ein-oder Zwebettzimmer möglich ? |
Privatkliniken |
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Allgemeine Pflegeklasse oder darüberhinaus ? |
Stationäre Psychotherapie |
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Gibt es eine Begrenzung ? |
Weitere Leistungen und |
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wie z.B. Voll- und teilstationäre Hospizversorgung |
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oder Organ- und Knochenmarkspenden |
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Zahärztliche Behandlung |
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inkl. Zahnersatz |
Zahnärztliche Behandlung |
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Leistung über die GOZ hinaus ? |
Zahnersatz und Kieferorthopädie |
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Leistungsansprüche (Erstattungssätze) individuell prüfen |
Zahnstaffel |
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Gute Versicherer vezichten auf eine Zahnstaffel ! |
Leistungsanspruch bei Beihilfekürzungen |
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In welchem Umfang sind diese mitversichert ? |
Summenbegrenzung |
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Gibt es eine dauerhafte Summenbegrenzung ? |
Besonderheiten bei |
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Begrenzung pro Kiefer ? |
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Wird eine Summenbegrenzung angerechnet ? |
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Material- und Laborkosten |
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Sachkostenverzeichnis oder medizinische Notwendigkeit ? |
Professionelle Zahnreinigung und |
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Begrenzung pro Jahr ? |
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BRE schädlich ? |
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Wartezeiten |
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unterschiedliche Regelungen beachten |
Ausland |
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Versicherunsumfang im Ausland |
Krankenrücktransport |
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zwingend zu prüfen |
Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland |
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Unterschiede EU und außereuropäisches Ausland |
Erstattungssätze im Ausland (auch bei Urlaubsreisen) |
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Begrenzung auf landesübliche Gebührensätze ? |
In eigener Sache:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Vorerkrankungen kein Grund sind, sich nicht an unsere Spezialisten zu wenden. Wir werden mit Sicherheit gemeinsam einen geeigneten Versicherungsschutz erarbeiten. In Ihrem eigenen Interesse kontaktieren Sie uns bitte im Falle einer bekannten Vorerkrankung jedoch unbedingt bevor Sie möglicherweise einen Antrag (auch auf Grund einer Empfehlung) bei einem einzelnen Versicherer stellen.