Beihilfe

Die Krankenversicherung für Beamte


Deutscher Bundestag  Drucksache 18/11738

18. Wahlperiode 29.03.2017

 

...Gleichzeitig sind sie verpflichtet, zumindest für den Teil der nicht durch die Beihilfe abgedeckten Kosten eine Krankenversicherung abzuschließen.

Diese Verpflichtung können sie über eine private Beihilfeergänzungsversicherung erfüllen oder sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern.

Sollten sich Beihilfeberechtigte für eine freiwillige Versicherung in der GKV entscheiden, wird die Beihilfe aber nur in den sehr begrenzten Fällen gezahlt, in denen die GKV die Kosten nicht übernimmt. Oder kurz: Eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung bietet sich für Beihilfeberechtigte an und wird seitens des Gesetzgebers und Dienstherrn unterstützt, eine Mitgliedschaft in der GKV hingegen nicht

… Daher ist es für die meisten Beihilfeberechtigten ungleich günstiger, sich privat zu versichern – gerade in jungen Jahren, in denen diese Entscheidung getroffen wird.

Wieviel Beihilfe gibt es ?

VSN Überblick Beihilfe

Ohne Bremen, Hessen und Baden-Württemberg.

In diesen Bundesländern gibt es andere Bemessungssätze.



Oben genannte Drucksache an die Mitglieder des deutschen Bundestages haben wir beispielhaft zur Herleitung der Krankenversicherungspflicht eines Beamten wiedergegeben. Den von der Beihilfe nicht gedeckten Teil der Krankheitsversorgung müssen Beamte seit dem 01.01.2009 privat absichern. Hieraus ergibt sich, dass -ohne den Nachweis einer privaten Beihilfeergänzungsversicherung- der Anspruch auf Beihilfe verwirkt wird. Anders formuliert: Die Beihilfe ist ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem, welches die Eigenvorsorge des Beamten ergänzt.


Quelle: PKV Verband

Beamte haben somit eine andere Krankenversorgung als normale Arbeitnehmer. Ein klassischer Arbeitgeberanteil existiert nicht.

Dazu kommt, dass der Leistungsanspruch von Bundesland zu Bundesland verschieden sein kann und zudem von individuellen Einflussfaktoren abhängig ist.

 

Die meisten Beamten können Ihre private Beihilfeergänzungs-(bzw. Restkosten-)versicherung frei wählen. Spätestens nach einer individuellen Beratung entscheiden sich fast alle für die private Krankenversicherung. Entsprechend der oben gezeigten Übersicht, erhält der Beamte eine anteilige Erstattung der Behandlungskosten, gemäß seinem individuellen Beihilfesatzes. Durch die Kombination mit der privaten Restkostenversicherung wird eine nahezu 100%ige Absicherung der Kosten gewährleistet. Anmerkung: Auch der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung ist möglich. Der Zuschuss durch die Beihilfe fällt dann jedoch weg und es muss der komplette Beitrag alleine gezahlt werden.

 

Exkurs: Bei bestimmten Berufsgruppen der inneren und äußeren Sicherheit (z.B. Polizei,- Justiz,- Zoll-Vollzugsdienst oder auch Berufsfeuerwehr) übernimmt der Dienstherr die Kranheitskosten in Form der Heilfürsorge in vollem Umfang. Auch hier verweisen wir auf die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer. Da das Leistungsniveau in den meisten Fällen lediglich auf GKV-Niveau liegt, sind die Leistungslücken entsprechend vergleichbar. Zur Vermeidung von hohen Zuzahlungen und Selbstbeteiligungen empfehlen wir den Abschluß einer individuell passenden Krankenzusatzversicherung. Die Heilfürsorge steht nur dem berechtigten Beamten selber zu. Angehörige haben jedoch in der Regel Anspruch auf Beihilfe.


Quelle: PKV Verband

Download
Krankenversicherung für Beamte
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Info-Seite Krankenversicherung für Beamte

Der Download der nebenstehenden Broschüre gibt Ihnen eine erste Orientierung zum Thema Krankenversicherung für Beamte.

 

Ein Klick auf das Bild leitet Sie, aus unserer Sicht, auf eine der besten Infoseiten für Beamte zum Thema Krankenversicherung weiter. Nutzen Sie bitte gerne diese umfassenden Informationen zur Gesprächsvorbereitung für Ihr persönliches Beratungsgespräch mit uns. Dann bleibt gewiss keine Frage mehr offen. Wir freuen uns auf Sie.



Hilfestellung bei der Auswahl des Versicherers

Qualitätsmerkmale zur Entscheidungsfindung

Unsere Checkliste

(wird laufend überprüft und aktualisiert)

Leistungskriterium

Anmerkung/Fragestellung

Allgemein

Versicherungsumfang allgemein

Optionsrechte

 

erste Verbeamtung auf Probe

 

Eheschließung

 

Geburt/Adoption eines Kindes

 

Beginn der Berufsaubildung eine Kindes

 

Wegfall des letzten Kindes aus der Beihilfe

 

zu einem bestimmten Versicherungsjahr

Beitragsentlastung im Alter

 

Gibt es einen speziellen Beitragsentlastungstarif ?

Vorsorgeuntersuchungen und
Beitragsrückerstattung

 

Sind Vorsorgeuntersuchungen limitiert ?

 

Sind Vorsorgeuntersuchungen BRE schädlich ?

Schutzimpfungen

 

Definition und Belastung der BRE prüfen

Bonusleistungen
(Beispiele)

 

BMI-Bonus

 

Nichtraucher-Bonus

 

Fitness-Bonus

Kindernachversicherung

 

Gibt es einen beitragsfreien Zeitraum (z.B. Elternzeit ?)

Anwartschaften

 

Frühzeitige Möglichkeit einer "1-EUR-Anwartschaft" ?

Öffnungsklausel

 

Bietet der Versicherer auch hier einen empfehlenswerten Schutz ?

Medizinische Serviceleistungen

 

Vertragliche Zusicherung oder widerrufbar ? Gesundheitsservice ?

Unabhängiges Morgen & Morgen Vergleichsrating

 

Wir empfehlen: Mindestens 4, besser 5 Sterne Gesamtbewertung !

Ambulante Behandlung

Versicherunsumfang ambuant

Selbstbeteiligung

 

Prüfung einer generellen SB

Wahlweise Selbstbeteiligung

 

Gibt es eine Tarifvariante mit SB zur Optimierung ?

Ärztliche Behandlung

 

Erstattung auch über die GOÄ hinaus inkl. fehlendem Beihilfeanteil ?

Arznei- und Verbandsmittel

 

Wie hoch ist der Erstattungssatz ?

Kinderwunschbehandlung (künstliche Befruchtung)

 

Oftmals kaum beachtet

Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik

 

Leistungen prüfen

Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch etc.

 

Medizinische Notwendigkeit ?

Logo- und Ergotherapie

 

Besteht überhaupt ein Leistungsanspruch ?

Ambulante Psychotherapie

 

Achtung: Teilweise gravierende Unterschiede !

Soziotherapie

 

Besteht überhaupt ein Leistungsanspruch ?

Sozialpädiatrieund Frühförderung

 

Genaue Leistungsdefinition

Haushaltshilfe

 

Insbesondere im Alter von Bedeutung

Ambulante Hospizleistungen

 

Erstattungsanspruch prüfen

Heilpraktikerbehandlung

 

Verbleibende Kosten auf Grund Beihilfekürzung ?

Hilfsmittel

 

Welche Begrenzungen gibt es ?

Sehhilfen

 

Achtung: Teilweise gravierende Unterschiede !

Operative Sehschärfenkorrektur (Lasik)

 

Erstattungssatz ?

Transportkosten

 

Einzelfallregelungen beachten

Kuren

 

Gibt es einen individuell abschließbaren Kurtarif ?

Stationäre Behandlung

Versicherunsumfang stationär

Ärztliche Behandlung

 

Leistung über die GOÄ hinaus ?

Unterbringung

 

Ein-oder Zwebettzimmer möglich ?

Privatkliniken

 

Allgemeine Pflegeklasse oder darüberhinaus ?

Stationäre Psychotherapie

 

Gibt es eine Begrenzung ?

Weitere Leistungen und
Besonderheiten

 

wie z.B. Voll- und teilstationäre Hospizversorgung

 

oder Organ- und Knochenmarkspenden

Zahärztliche Behandlung

inkl. Zahnersatz

Zahnärztliche Behandlung

 

Leistung über die GOZ hinaus ?

Zahnersatz und Kieferorthopädie

 

Leistungsansprüche (Erstattungssätze) individuell prüfen

Zahnstaffel

 

Gute Versicherer vezichten auf eine Zahnstaffel !

Leistungsanspruch bei Beihilfekürzungen

 

In welchem Umfang sind diese mitversichert ?

Summenbegrenzung

 

Gibt es eine dauerhafte Summenbegrenzung ?

Besonderheiten bei
Implantaten und Inlays

 

Begrenzung pro Kiefer ?

 

Wird eine Summenbegrenzung angerechnet ?

Material- und Laborkosten

 

Sachkostenverzeichnis oder medizinische Notwendigkeit ?

Professionelle Zahnreinigung und
Prophylaxe

 

Begrenzung pro Jahr ?

 

BRE schädlich ?

Wartezeiten

 

unterschiedliche Regelungen beachten

Ausland

Versicherunsumfang im Ausland

Krankenrücktransport

 

zwingend zu prüfen

Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland

 

Unterschiede EU und außereuropäisches Ausland

Erstattungssätze im Ausland (auch bei Urlaubsreisen)

 

Begrenzung auf landesübliche Gebührensätze ?

 

In eigener Sache:

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Vorerkrankungen kein Grund sind, sich nicht an unsere Spezialisten zu wenden. Wir werden mit Sicherheit gemeinsam einen geeigneten Versicherungsschutz erarbeiten. In Ihrem eigenen Interesse kontaktieren Sie uns bitte im Falle einer bekannten Vorerkrankung jedoch unbedingt bevor Sie möglicherweise einen Antrag (auch auf Grund einer Empfehlung) bei einem einzelnen Versicherer stellen.