Arzt- und Heilwesen spezial


Das Versicherungsspektrum für Ärzte, Mediziner und Heilwesen naher Berufe ist speziell, individuell und auf Grund der manigfaltigen Schadenproblematik sehr sensibel. Bis vor kurzer Zeit haben wir mit unserer über 30 jährigen Expertise im Versicherungsbereich Ärzte, Mediziner, artverwandte Kollegen und Kolleginnen aus diversen Heilberufen und Praxen eher auf Grund persönlicher Beziehungen und Kontakte versicherungstechnisch und in persönlichen Finanzfragen begleitet. Bei der Betreuung unserer Klienten und Auswahl der Produkte haben wir nichts anderes getan, als unsere bekannten Qualitätsstandards zu Grunde zu legen und mit der nötigen Sorgfalt individuell zugeschnittene, maßgeschneiderte Deckungs- und Finanzkonzepte für jeden einzelnen unserer Klienten erarbeitet. Als besondere Zielgruppe haben wir dieses Berufsfeld dabei für unsere Agentur jedoch nicht definiert.

Doch dann kam "Corona" ... 


Erst durch die dramatische Situation um Covid 19 vor allen Dingen im Arztbereich haben wir für uns registriert, wie herausragend unsere Deckungskonzepte bzw. Versicherungslösungen auch im Ärztebereich anscheinend sind. Empfehlungen und daraus resultierende Rückfragen haben selbst uns nach über 30 Jahren Tätigkeit überwältigt. Warum ?

 


Bei den zahlreichen Anfragen haben wir dringend dazu geraten ihre Praxisversicherung dahingehend zu prüfen, dass für den Fall einer Praxisschließung Versicherungsschutz besteht. Besteht dieser, haben wir auf Grund unserer Erfahrungen darauf hingewiesen, dass hier häufig der explizite Ausschluss für Bakterien, Viren, Prionen o.ä. greift. Wir sind jedoch noch einen Schritt weiter gegangen und haben ausdrücklich dazu geraten, sich vom Versicherer die folgende Bestätigung vorlegen zu lassen:

 

Versicherungsschutz besteht jedoch im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung wenn die zuständige Behörde den versicherten Betrieb oder eine Betriebsstätte des versicherten Betriebes zur Verhinderung oder Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern beim Menschen geschlossen wird.

Mit einer seit dem 01.02.2020 geltenden Verordnung (CorViMV) werden Verdacht bzw. Erkrankung oder Tod in Bezug auf eine Infektion mit 2019-nCoV (SARS-CoV-2) meldepflichtig nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 des IfSG. Die Erkrankung ist auch dann zu melden, wenn der Verdacht bereits gemeldet wurde. Ebenso ist zu melden, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt hat. Der direkte oder indirekte Nachweis von 2019-nCoV (SARS-CoV-2) ist nach § 7 Absatz 1 Satz 1 IfSG meldepflichtig.

 

Damit würde über die Betriebsschließungsversicherung Versicherungsschutz bestehen, vorausgesetzt die Schließung erfolgt über die zuständige Behörde. Sofern es zur Isolierung von ganzen Gemeinden aufgrund behördlicher Anordnung zum Quarantänegebiet kommt, ist dies einer Schließung des Betriebes aufgrund behördlicher Anordnung gleichzusetzen.

 

Zu diesem Zeitpunkt hatten viele Versicherer bereits Zeichnungsverbote erlassen. Dennoch waren wir sehr lange in der Lage, diesen benötigten Baustein auch für Neukunden zur Verfügung zu stellen. Damit haben sich unsere Klienten in der ohnehin bedrohlichen Situation -aus unserer Sicht- nervenaufreibende und zermürbende Gespräche bis zum letztendlich erfolgten "Kompromiss" (!) auf Drängen der Länder und Interessenvertreter ersparen können.

Trotz des überwältigenden Zuspruchs möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass wir unserer langjährigen Unternehmenspolitik treu bleiben. Erläuterungen in unserem Kommentar weiter unten.


Mit Sicherheit das richtige Rezept: Aus der Praxis für die Praxis

Manche Versicherungen sind im medizinischen Bereich ein "Muss". Die Bundesärztekammer sowie die Landesärztekammern verpflichten in ihren (Muster-)Berufsordnungen in Deutschland tätigen Ärzte und Ärztinnen dazu, sich zumindest gegen Haftpflichtansprüche zu versichern. Ein Arzt haftet grundsätzlich mit seinme gesamten Privatvermögen; schlimmsten kann sogar der Verlust der Approbation drohen. Was wirklich wichtig ist skizzieren wir nachfolgend.

Berufshaftpflicht

Ärztliche Kunst­fehler können zu Schaden­ersatz­beträgen in Millionen­höhe führen. Die ärztliche Haftung ergibt sich überwiegend aus dem zustande gekommenen Behandlungs-vertrag. Hieraus ergeben sich Aufklärungs- und Hinweispflichten, Dokumentatios- und Behandlungspflichten. Entsteht hieraus ein Fehler, kann der Patient daraus einen Schadenersatzanspruch geltend machen. Insbesondere das Spätschadenrisiko ist bei Ärzten sehr hoch.

 

Praxisversicherung

Ähnlich wie die Hausratversicherung Ihre Wohnung schützt, sichert die Inhalts-versicherung Ihre Praxis ab. Die komplette Einrichtung, die Bürotechnik, medizinische Geräte und die  Medikamentenvorräte sind versichert. Darüberhinaus streikende medizinische Geräte, bei einem Einbruch gestohlene Abrechnungsscheine, nach einem Leitungswasserschaden nicht begehbare Praxisräume. Risiken, die den Praxisablauf erheblich stören können, gibt es viele.

Streikende medizinische Geräte, bei einem Einbruch gestohlene Abrechnungsscheine, nach einem Leitungswasserschaden nicht begehbare Praxisräume: Risiken, die den reibungslosen Praxisablauf erheblich stören können, gibt es zuhauf.
Streikende medizinische Geräte, bei einem Einbruch gestohlene Abrechnungsscheine, nach einem Leitungswasserschaden nicht begehbare Praxisräume: Risiken, die den reibungslosen Praxisablauf erheblich stören können, gibt es zuhauf.
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Streikende medizinische Geräte, bei einem Einbruch gestohlene Abrechnungsscheine, nach einem Leitungswasserschaden nicht begehbare Praxisräume: Risiken, die den reibungslosen Praxisablauf erheblich stören können, gibt es zuhauf.
Streikende medizinische Geräte, bei einem Einbruch gestohlene Abrechnungsscheine, nach einem Leitungswasserschaden nicht begehbare Praxisräume: Risiken, die den reibungslosen Praxisablauf erheblich stören können, gibt es zuhauf.

 

Praxisausfallversicherung

Sie brechen sich im Wintersport einen Arm, finden keinen Stellvertreter und müssen Ihre Praxis schließen. Kreditraten, Mieten, Fixkosten, auch Ihr eigenes Gehalt laufen weiter. Die Praxisausfallversicherung deckt alle laufenden Kosten einer Betriebsunterbrechung ab, die durch Krankheit, Unfall oder Qurantäne verursacht wurden. Wir stimmen Krankentagegeld-, Praxisausfall- und Ertragsausfallversicherung für Sie optimal aufeinander ab.


Krankenversicherung

Wir reden "Tacheles": Natürlich profitieren Sie von speziellen Tarifen für Ihre Berufsgruppe. Möglicherweise partizipieren auch ihre Ehepartner und Kinder von dem ein oder anderen Sondertarif. Wir geben jedoch aus unserer Erfahrung ausdrücklich zu bedenken, dass nur ein grundsätzlich solider und über alle Berufsgruppen hinweg leistungsstarker Versicherer zu empfehlen ist. Prüfen Sie "angebliche" Ärztetarife im Kranken-versicherungsbereich daher sehr genau !

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Mitten im Leben ! Von einer Sekunde auf die andere ! Wir sprechen aus Erfahrung und direkter Betroffenheit ! Plötzlich, unerwartet aus dem Leben gerissen. Ohne Chance auf Besserung ! Unser Highlight im Ärztebereich:

Der Beirat unseres empfohlenen Versicherers, der sich aus kompetenten Ärzten und Apothekern zusammensetzt, bietet Ihnen bei Meinungsverschiedenheiten zuverlässige Unterstützung. Seinem unabhängigen Urteil wurde bislang immer gefolgt.

Rechtsschutzversicherung

Während die Haftpflichtversicherung Sie vor unberechtigten Ansprüchen Dritter schützt, ist die Rechtsschutzversicherung dafür da, Ihre eigenen Ansprüche durchzusetzen. Wichtig für Ärzte ist die Absicherung gegen Streitigkeiten mit der Kassenärztlichen Vereinigung; für

angestellte und niedergelassene Ärzte darüberhinaus die Leistungen im

Spezial-Straf-Rechtsschutz. Empfehlenswerte Versicherer unterscheiden hier nicht zwischen den einzelnen Berufsgruppen.

 



Wir kennen jeden der über uns versicherten Mediziner persönlich, jede Praxis hat ihre Besonderheit und Individualität. Gerade deshalb ist uns eine persönliche Beziehung zu "unseren" Ärzten besonders wichtig. Unser Highlight-Konzept für Ärzte und medizinische Berufe ist deshalb speziell, weil es einzigartig persönlich ist.


Bekannte Spezialvertriebe "belagern" Universitäten um bereits frühzeitig den Medzinstudenten zu binden. Angeblich besonders spezialiserte Vertriebe und Makler werben mit Ihrer Unabhängigkeit und dem Zugriff auf über 100 Versicherungstarife... Wir haben als Kollegen bis heute nicht verstanden, was das soll. Zumeist sind es nach unseren Erfahrungen lediglich eine handvoll in Frage kommender Tarife von spezialisierten Versicherern, die ihr Risiko auch tatsächlich versichern wollen. Der Rest sagt Ihnen (u.M.) über den Preis und die Leistung, dass Ihr Risiko unerwünscht ist... Mit der Reputation unseres exklusiven Kundenklientels vereinbaren wir mit ihrem ausgewählten Versicherer die Risikoabsicherung, die sie als angehender oder gestandener Mediziner, Praxisgründer, Inhaber oder Freiberufler tatsächlich brauchen. Maßgeschneidert und individuell, aus der Praxis für die (ihre) Praxis.


 

Vertrauen Sie unserem Fachwissen und unserer jahrelange Erfahrung, im Speziellen bei der Beratung von Ärzten, Medizinern und Heilwesen naher Berufe (z.B. Hebammen, Fußpflegerinnen, Physiotherapeuten, Fitnesstrainern) wie sich am Beispiel Covid 19 eindrucksvoll bestätigt hat. Egal ob Medizinstudent, Assistenzarzt, angestellter oder niedergelassener Arzt oder eine der oben genannten Heilwesenberufe; wir bieten für alle Bereiche die benötigte Risikovorsorge und eine spezialisierte Beratung.

 

Wir konzeptionieren jeden Vertrag individuell !