Gewerbliche Versicherungen
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Ohne die richtige Absicherung kann die berufliche Existenz von Freiberuflern, Selbstständigen, Unternehmern oder Firmeninhabern unverhofft nach einem Schaden erschüttert werden und im unglücklichsten Fall sogar zur Berufsaufgabe mit hohem, auch privatem, Aufwand und finanziellen Verpflichtungen führen.
Egal ob Inhaber eines handwerklichen Betriebes, Friseure oder Restaurantbesitzer, Einzelhandelsbetriebe, Rechtsanwälte oder Vertriebler: Eine individuell zusammen gestellte, passgenaue Gewerbeversicherung schützt sie vor unkalkulierbaren existenziellen Risiken. Eine komplexe Gewerbeversicherung leistet nicht nur bei Schäden am Unternehmenseigentum durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel oder Einbruchdiebstahl, sondern auch, wenn Kunden oder andere Personen im Rahmen der Ausführung der beruflichen Tätigkeit geschädigt werden. Dies ist oftmals das größte finanzielle (Versicherungs-)Risiko eines Betriebes.
Zu den gängisten Gewerbeversicherungen zählen:
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
ggf. Frachtführerhaftpflichtversicherung
Inhalts- und Glasversicherung
Betriebsschließungsversicherung
Firmenrechtsschutzversicherung
Da die Anforderungen jedes Unternehmens unterschiedlich sind, gibt es bei der Gewerbeversicherung kaum pauschale Absicherungs- möglichkeiten von der Stange. Einige gewerbliche Risiken sollte der eine Betrieb unbedingt absichern, während der andere darauf verzichten kann. Welche Gefahren die finanzielle Existenz des eigenen Unternehmens bedrohen und welche konkrete Absicherung von welchem Versicherer daher notwendig ist, bedarf aus unserer langjährigen Erfahrung zwingend einer persönlichen Begehung des Betriebes und einer damit verbundenen individuellen Abstimmung. Weiterhin gilt es zu bedenken, dass längst nicht alle Versicherer alle Risiken zeichnen (möchten). Gravierende Preis- und Leistungsunterschiede signalisieren nach unseren Auffassung häufig, dass das angefragte Risiko nur ungern gezeichnet wird.
Die tatsächlichen Kosten einer Gewerbeversicherung sind von vielen Faktoren wie Versicherungsumfang, Höhe der Versicherungssumme, Größe des Betriebes, Anzahl der Mitarbeiter, Lohn- und Gehaltssumme und vielem mehr abhängig. Daher lässt sich vorab keine Preisspanne für die Firmenversicherung nennen. Erst wenn der individuelle Bedarf feststeht, können die Quotierungen in Frage kommender Versicherer hinsichtlich der Leistungen und Kosten miteinander verglichen werden.
Anders als im privaten Sachversicherungsbereich gibt es bei der Komplexität der Berufs- und Firmenversicherungen, kaum pauschale Vergleichsmöglichkeiten in Form von "Testsiegern" oder ähnlichem. Mit unter sind es sogar kleinere, auf die Branche oder das Berufsbild spezialisierte Nischenversicherer, die das optimale Angebot bieten. Umso wichtiger ist bei der Wahl des passenden Versicherungsschutzes für ihr Unternehmen, eine langjährige Kenntnis und Expertise des Marktes. Lassen Sie sich von uns objektiv und mit maximaler Neutralität unterstützen. Unsere Experten und Fachabteilungen kennen sich am Markt aus und wissen aus jahrelanger Erfahrung, welche Versicherungsgesellschaft vor dem Hintergrund einer auskömmlichen Schadenregulierung ein empfehlenswertes Preis-Leistungs-Paket Ihrer Branche hat.
Mit den beiden nebenstehenden Fragebogen, stellen wir Ihnen einfachste Fragebögen zur Kontaktaufnahme und Ersteinordnung Ihres Betriebsrisikos zur Verfügung. Bitte haben Sie jedoch in Ihrem eigenem Interesse Verständnis für unsere vielfach bestätigte Geschäftphilosophie, insbesondere im gewerblichen Bereich, keine konkreten Angebote ohne einen vorausgehenden persönlichen Gesprächstermin zu versenden. Zu individuell und speziell, zu Existenz bedrohend sind die Risiken jeder einzelnen Branche. Nur durch ein persönliches Gespräch, eine Standortbegehung vor Ort und im besten Falle eine Kombination von beiden, lässt sich Ihre Existenzgrundlage und Ihr Lebenswerk optimal absichern. Anschließend stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit erreichbar über alle modernen Kommunikationswege im Zeitalter der Digitalisierung unkompliziert zur Verfügung.
Qualität in der Beratung und Qualität in den Versicherungsbedingungen
Wir sind stolz darauf, dass wir unsere Qualitätsstandards, die wir mit den Werten und Leitsätzen unserer Unternehmensphilosophie definiert haben, in der dramatischen, existenzbedrohenden Situation einiger Branchen während der Corona-Pandemie, eindrucksvoll unter Beweis stellen konnten.
Bei unseren Bestandskunden haben wir bereits sehr, sehr frühzeitig begonnen, die bestehenden Versicherungsbedingungen noch einmal speziell zu prüfen und ggf. notwendige Ergänzungen angeboten, so dass sich unsere treuen Kunden zu keiner Zeit Sorgen machen mussten, wenn Sie unserem Rat gefolgt sind.
Bei den zahlreichen Anfragen anderweitig versicherter Interessenten haben wir dringend dazu geraten ihre Firmenversicherung dahingehend zu prüfen, dass für den Fall einer Betriebs- bzw. Praxisschließung Versicherungsschutz besteht. Besteht dieser, haben wir auf Grund unserer Erfahrungen darauf hingewiesen, dass hier häufig der explizite Ausschluss für Bakterien, Viren, Prionen o.ä. greift. Wir sind jedoch noch einen Schritt weiter gegangen und haben ausdrücklich dazu geraten, sich vom Versicherer die folgende Bestätigung vorlegen zu lassen:
Versicherungsschutz besteht jedoch im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung wenn die zuständige Behörde den versicherten Betrieb oder eine Betriebsstätte des versicherten Betriebes zur Verhinderung oder Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern beim Menschen geschlossen wird.
Mit einer seit dem 01.02.2020 geltenden Verordnung (CorViMV) werden Verdacht bzw. Erkrankung oder Tod in Bezug auf eine Infektion mit 2019-nCoV (SARS-CoV-2) meldepflichtig nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 des IfSG. Die Erkrankung ist auch dann zu melden, wenn der Verdacht bereits gemeldet wurde. Ebenso ist zu melden, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt hat. Der direkte oder indirekte Nachweis von 2019-nCoV (SARS-CoV-2) ist nach § 7 Absatz 1 Satz 1 IfSG meldepflichtig.
Damit würde über die
Betriebsschließungsversicherung Versicherungsschutz bestehen, vorausgesetzt die Schließung erfolgt über die zuständige Behörde. Sofern es zur Isolierung von ganzen Gemeinden aufgrund behördlicher
Anordnung zum Quarantänegebiet kommt, ist dies einer Schließung des Betriebes aufgrund behördlicher Anordnung gleichzusetzen.
Zu diesem Zeitpunkt hatten viele Versicherer bereits Zeichnungsverbote erlassen. Dennoch waren wir sehr lange in der Lage, diesen benötigten Baustein auch für Neukunden zur Verfügung zu stellen. Damit haben sich unsere Klienten in der ohnehin bedrohlichen Situation -aus unserer Sicht- nervenaufreibende und zermürbende Gespräche bis zum letztendlich erfolgten "Kompromiss" (!) auf Drängen der Länder und Interessenvertreter ersparen können.