Betriebliche Altersvorsorge
Vielen Dank der SwissLife für die Veröffentlichung dieses empfehlenswerten Erklärvideos zur betrieblichen Altersvorsorge.
Neben Riester- und Basis-(Rürup)rente ist die betriebliche Altersvorsorge der dritte große Baustein der Altersvorsorge, der vom Staat auf unterschiedliche Art und Weise gefördert wird.
TOP-Versicherer bieten alle fünf mögliche Durchführungswege an. Der mit Abstand wichtigste ist für Angestellte die Direktversicherung, für leitende Angestellte (oder Besserverdiener) dazu die Unterstützungskasse.
In Verbindung mit dem seit 2018 in Kraft getretenen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) erläutern wir Ihnen auf unserer digitalen Präsenz die Direktversicherung auf einfache, verständliche Art und Weise.
Alle weiteren Durchführungswege besprechen wir mit gerne mit Ihnen, Ihrer Personalabteilung und Ihrem Steuerberater in einem persönlichen Gespräch. Dazu legen wir Ihnen zur ersten Orientierung einige hervorragende Informationsseiten ausgewählter Versicherer nahe:
Die Qualität eines Versicherers in der betrieblichen Altersvorsorge zeigt sich -neben den Produkten- in einer umfassenden aber nachvollziehbaren Erklärung der Durchführungswege. Ein Klick auf das Logo führt Sie auf sehr zu empfehlende Seiten.
Betriebliche Altersvorsorge für Sie als Arbeitnehmer
Mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat die Bundesregierung die
Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge noch einmal deutlich erhöht. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich zukünftig mit einem Zuschuss in Höhe von mindestens 15% (in der Regel) Ihres
umgewandelten Entgeltbetrages. Dies gilt für Neuverträge ab sofort und für bereits abgeschlossene Verträge spätestens ab dem 01.01.2022.
Ihr Umwandlungsbetrag bleibt bis zu einer Höhe von mtl. EUR 536,- steuerfrei. Hievon sind Beiträge bis zu einem Umwandlungsbetrag von
EUR mtl. 268,- zusätzlich komplett sozialabgabefrei. Über die Höhe des Betrages entscheiden selbstverständlich ausschließlich Sie selbst.
Wie sich die Vorteile für Sie rechnen können stellen wir Ihnen im Folgenden kurz vor und beraten Sie selbstverständlich persönlich und individuell vor Ort. Auch wenn Ihr Arbeitgeber möglicherweise zunächst aus Gewohnheit, Sympathie oder sonstiger Verpflichtungen nur einen einzigen Anbieter zulässt, beraten wir Sie stets objektiv ohne an eine einzige Gesellschaft gebunden zu sein und werden uns bemühen, Ihren ausgewählten Versicherer bei Ihrem Arbeitgeber für Sie zu platzieren.
Beispiel Steuer- und Sozialversicherungsersparnis
Beitrag Direktversicherung EUR 115,00
Gehaltsumwandlung EUR 100,00
Steuerersparnis (im Vergleich
zur baren
Gehaltsauszahlung)* EUR 25,26
Ersparnis Sozialversicherung²
(im Vergleich zur baren
Gehaltsauszahlung) EUR 20,48
Arbeitgeberzuschuss EUR 15,00
Minderung des Nettogehalts
= Nettoaufwand EUR 54,26
** Kirchensteuer 9 %, Steuerklasse I, ledig, Einkommen € 2.000,- mtl.
²kinderlos, Krankenversicherungssatz 14,6 % plus Zusatzbeitrag 0,9 %
Ihre Vorteile auf einen Blick
Hinweis: Viel zu selten wird (sowohl von Arbeitnehmer- als auch Arbeitnehmerseite) darüber nachgedacht, ob neben der reinen Altersvorsorge nicht auch das Angebot bzw. die Möglichkeit einer Absicherung der Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenvorsorge
Sinn macht. Über die Besonderheiten (wie z.B. der Verzicht auf Gesundheitsfragen) informieren wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber persönlich und individuell und sind bei der Ausarbeitung einer Versorgungsordnung in Ihrem Betrieb sehr gerne behilflich.
Wichtige Informationen für Arbeitgeber und Steuerberater
Die Rechtssprechung leitet für den Arbeitgeber (AG) eine Fürsorge,- Aufklärungs- und Informationspflicht für seine Mitarbeiter her. Der AG hat die arbeitsrechtliche Verpflichtung auf Nachteile, die dem Arbeinehmer im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses entstehen können, klar und deutlich hinzuweisen. Im Umkehrschluss könnten auch unterlassene Hinweise auf wesentliche Vorteile zu einem Verstoß des AG gegen seine Fürsorge,- Aufklärungs- und Informationspflicht führen. Dies könnte zu erheblichen Vermögensschäden führen, die dem Mitarbeiter entstehen und für die der Arbeitgeber eventuell einstandspflichtig wäre.
Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Strategie für Ihr Unternehmen unter Berücksichtigung der betriebs- und arbeitsrechtlichen Grundlagen. Insbesondere bei der Erstellung der Dokumentationskette (Anlagen zum Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Versorgungsordnung) und darüber hinaus bei der praktischen Umsetzung (Betriebs- oder Onlineveranstaltungen, individuelle Mitarbeiterberatung, Verzichtserklärung) stehen wir Ihnen mit unseren sorgfältig ausgewählten Konzepten und erfahrenen, hochqualifizierten Mitabeitern bei allen fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung zur Seite.
Verschärfung der Informationspflichten für Arbeitgeber durch Umsetzung EbAV II-Richtlinie
Mögliche Folgen bei Untätigkeit des Arbeitgebers
Auf Grund des verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung im Zuge des BRSG sollten alle Arbeitgeber mittlerweile gehandelt haben und ihre Versorgungsregelungen an das BRSG angepasst haben !
Mögliche gravierende Folgen bei Missachtung, falscher Abwicklung oder Buchungen und der damit verbundenen Einstandspflicht, sowie einer ggf. entstehenden Bilanzierungspflicht und dem Hinweis, dass Auslegungszweifel in der Regel stets zu Lasten des AG gehen haben wir in verschiedenen Publikationen bereits ausführlich kommentiert (siehe obiges Beispiel).
Verschärfend kommt durch die o.g. Richtlinie nun hinzu, dass auch potentielle Versorgungsanwärter künftig einen Anspruch darauf haben, Informationen über das Versorgungssystem ihres Arbeitgebers zu erhalten. Dies betrifft somit auch Arbeitnehmer, die noch keine Entgeltumwandlung getätigt haben oder (noch) nicht an einem bestehenden Kollektivvertrag teilnehmen.
Der Gesetzgeber unterstreicht mit dem Betriebsrenten-stärkungsgesetz und der Verschärfung der Informationspflicht die gravierende und weitreichende Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge.
Mit unserer nebenstehenden Prozesskette unserer Beratungsleistungen möchten wir uns bei Ihnen und Ihrem Unternehmen/Betrieb gerne nachhaltig empfehlen. Unsere Experten freuen sich auf Sie.