Basis (Rürup) Rente
Wir bedanken uns sehr herzlich bei der Canada Life für dieses ansprechende Video
Die staatliche Förderung bei der Basisrente ist denkbar einfach konzipiert. Seit 2023 können die Beiträge zur Basirente über den Sonderausgabenabzug im Rahmen der Höchstgrenzen zu 100% steuerlich geltend gemacht werden. In 2024 liegt der Höchstbeitrag bei 27.566 EUR (Single) und bei 55.132 EUR für Verheiratete. Dabei werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vom Höchstbeitrag abgezogen.
Die staatliche Förderung bei der Basisrente ist denkbar einfach konzipiert. Beiträge können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden und wirken steuermindernd.
Der Abschluss einer Basisrente ist grundsätzlich freiwillig. Gezahlt wird eine lebenslange Leibrente – egal, ob der Versicherte 80, 90 oder 100 Jahre alt wird.
Von den Versicherungsunternehmen erwirtschaftete Überschüsse können die vertraglich vereinbarte Rente erhöhen. Die Zahlung der Beiträge zur Basisrente kann individuell an die eigenen Ansprüche und Möglichkeiten angepasst werden: Die Beiträge können z. B. monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich eingezahlt werden.
Durch flexible Extrazahlungen kann der steuerliche Förderrahmen voll genutzt werden (so lassen sich Sondereinkünfte gezielt zur Erhöhung der Altersrente einsetzen). Auch eine flexible Vereinbarung der Anspar- und Auszahlungsphase ist möglich. Die eingezahlten Beiträge zur Basisrente sind im Falle von Arbeitslosigkeit geschützt: Weder die Agentur für Arbeit noch das Sozialamt oder eventuelle Gläubiger haben Zugriff darauf.
Obiges Schaubild gibt bereits einen ersten Einblick in die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten einer Baisrente.
Unsere Berechnungsbeispiele verdeutlichen, dass der Staat die Basisrente über eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge fördert. Die eingezahlten Beiträge können dabei als sogenannte Sonderausgaben über die Einkommensteuererklärung abgezogen werden. Eine staatliche Zulage wie bei der Riester-Rente gibt es nicht. Grundsätzlich ist die Basisrente für alle interessant, die Einkommensteuerpflichtig sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Besonders lukrativ ist die Konzeption der Basisrente vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Gesellschafter-Geschäftsführer, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Für Sie geeignet, wenn:
-> Sie durch staatliche Förderung
Steuern sparen möchten.
-> Sie eine Vorsorgemöglichkeit
suchen, die vor dem Zugriff
Dritter sicher ist.
-> Sie eine lebenslange
Absicherung wünschen
Nicht für Sie geeignet, wenn:
-> Sie eine Anlage suchen, auf die
Sie jederzeit zugreifen können
-> Sie bei Ablauf des Vertrages
eine einmalige Kapitalauszahlung
wünschen
Der Steuer-Zins-Effekt der Basisrente
Die Basisrente ist als lebenslange Leibrente konzipiert, die bis zum Lebensende Renten auszahlt, auch wenn längst kein Kapital mehr vorhanden wäre. Eine Möglichkeit der Kapitalauszahlung oder einer Vertragskündigung besteht jedoch nicht. Basisrentenverträge können nur beitragsfrei gestellt werden. Bei vielen Menschen – insbesondere bei Selbstständigen – ist dies aber eher als Vorteil zu sehen, da sie oftmals dazu neigen, die angesparte Altersvorsorge für anderweitige Zwecke zu verwenden. Dann ist oftmals keinerlei Altersvorsorge mehr vorhanden. Auf Grund der skizzierten Kozeption trägt die Basisrente somit in einem hohem Maße zur Selbstdisziplin beim Aufbau der eigenen Altersvorsorge bei und sichert (wie der Name tatsächlich ausdrückt) die finanzielle Basisversorgung im Alter.
Weiterhin wurde die Basisrente bei der Vererbbarkeit an die gesetzliche Rente angelehnt. Kindergeldberechtigte Kinder und Ehepartner erhalten nicht das vorhandene Kapital als Einmalbetrag ausgezahlt. Das Kapital ist jedoch nicht weg, sondern wird als Leibrente lebenslänglich geleistet. Marktstandard ist aktuell hierbei die Verrentung des (Rest-)Kapitals im Todesfall als Leibrente für den hinterbliebenen Ehepartner. In manchen Fällen geschieht dies auch in Form einer Rentengarantiezeit. Bei Ledigen kommt das vorhandene Kapital im Todesfall dem gesamten Versichertenkollektiv zugute – vorteilhaft für diejenigen, die länger leben.
So wird die Basisrente versteuert
Die Basisrente unterliegt derselben steuerlichen Behandlung wie die gesetzliche Rente. Das heißt:
Versteuert wird nur der Teil der Rente, der über den jeweils gültigen steuerfreien Anteil hinausgeht. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Beiträge steuerlich gefördert wurden oder nicht.
Die volle Besteuerung gilt ab dem Jahr 2058. Bis dahin ist eine Übergangsregel in Kraft. Dazu ein Beispiel: Bei Renteneintritt im Jahr 2024 beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 83 Prozent. Dieser Prozentsatz erhöht sich zukünftig jährlich aktuell um 0,5% bis 2058 die 100 Prozent erreicht sind.
Quelle: Institut für Vorsorge und Finanzplanung
Einmalzahlungen und Sofortrenten
Seit 2023 steigt der Anteil an der Besteuerung der Renten nur noch um 0,5% jährlich. Damit bleibt der Besteuerungsanteil auch in den nächsten Jahre dauerhaft niedriger als der abzugsfähige Prozentsatz der eingezahlten Beiträge und macht die Sofortrente somit doppelt lukrativ. Ein verheirateter Unternehmer (oder z.B. auch ein Arbeitnehmer mit einer Abfindungsregelung kurz vor dem Rentenbeginn ohne weitere Beiträge zur Rentenversicherung) zahlt Ende 2024 den Höchstbeitrag von EUR 55.132,- in eine Basisrente ein.
2025 beginnt die Basisrente.
Abzugsfähiger Prozentsatz des Beitrages: 100 Prozent
Besteuerungsanteil der Rente lediglich: 85 Prozent
Lassen Sie sich ganz einfach persönlich und unabhängig von unseren Spezialisten zu diesem Thema beraten. Wir helfen gern.